Sachverständiger Dieter Sauerbier

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bestattungsgewerbe

Nichte muss Bestattung ihres Onkels nicht bezahlen

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Verwaltungsgericht gibt Klägerin Recht

Das Verwaltungsgericht München hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil einen Bescheid der Stadt München (Beklagte) aufgehoben, in dem der Nichte (Klägerin) Bestattungskosten für ihren verstorbenen Onkel auferlegt worden waren. Laut Gericht habe die Stadt die Kosten für die von ihr organisierte Bestattung zu Unrecht von der Klägerin eingefordert. Als Geschwister des Verstorbenen seien sowohl der Vater der Klägerin als auch seine Schwester vorrangig zur Erstattung der Bestattungskosten verpflichtet und daher in Anspruch zu nehmen.

Dass eine Inanspruchnahme des Vaters aufgrund seines Versterbens inzwischen nicht mehr möglich sei, führe ebenfalls nicht zu einer Zahlungspflicht der Klägerin. Auch wenn die Stadt München die Zahlungspflicht des Vaters nie mittels Bescheid festgesetzt habe, würde dessen vorrangige Verpflichtung nicht im Nachhinein erlöschen.

Da die Klägerin nicht Erbin ihres Vaters geworden sei, hätte sie die Zahlungspflicht des Vaters auch nicht geerbt.

Mit der Tante der Klägerin lebe überdies nach wie vor eine nähere Verwandte, die nach der Landesbestattungsverordnung vorrangig in Anspruch zu nehmen wäre.

Hinweis:
Nur in Bayern sind Nichten und Neffen bestattungspflichtig. In allen anderen Bundesländern können sie aufgrund der Landesbestattungsgesetze bzw. -verordnungen für die Kosten einer Bestattung von Amts wegen ohnehin nicht in Anspruch genommen werden. Nichten und Neffen müssen nur dann (doch) im Ergebnis für die Bestattungskosten aufkommen, wenn sie auch Erben des Verstorbenen sind.

(Quelle: Verbraucherinitiative Aeternitas Urteil des VG München vom 30.07.2020, Az.: M 12 K 20.186)