Sachverständiger Dieter Sauerbier

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bestattungsgewerbe

Immer mehr Urnenkirchen in Deutschland

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In bundesweit über 40 Kirchengebäuden wird die Beisetzung von Urnen angeboten. Die Zahl der sogenannten Urnen- oder Grabeskirchen hat sich damit in den letzten fünf Jahren verdoppelt.

Immer weniger Gotteshäuser werden aufgrund des Mitgliederschwundes der Kirchen für Gottesdienste benötigt. In mittlerweile 42 solchen Gebäuden wurden Kolumbarien eingerichtet, wo in speziellen Nischen Urnen mit der Asche Verstorbener beigesetzt werden. Kirchengemeinden können so Abriss oder Leerstand vermeiden und erzielen gleichzeitig Einnahmen, um die Gebäude instandzuhalten.

2013 betrug die bundesweite Zahl an Urnenkirchen ungefähr 20, mittlerweile gibt es 29 katholische, elf evangelische und zwei altkatholische Angebote. Weitere sind geplant, unter anderem in Bremen, Bremerhaven und Siegen. Als Vorreiter fungierte im Jahr 2004 die altkatholische Pfarrkirche Erscheinung Christi in Krefeld. 2006 eröffnete mit St. Josef in Aachen die erste katholische Urnenkirche, evangelische Gemeinden zogen nach.

Besonders verbreitet sind Urnenkirchen in Nordrhein-Westfalen, wo sich 27 Standorte befinden - allein in Mönchengladbach vier. Auch in Schleswig-Holstein (eine) Hamburg (zwei), Mecklenburg-Vorpommern (eine), Niedersachsen (sechs), Thüringen (zwei) und Rheinland-Pfalz (drei) gibt es entsprechende Angebote. In den anderen Bundesländern, insbesondere im Süden und großen Teilen Ostdeutschlands, findet das Konzept hingegen noch keine Resonanz.

Wie auch bei Friedhöfen bestehen große Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Standorten. Innerhalb der einzelnen Urnenkirchen gibt es darüber hinaus häufig verschiedene Tarife, abhängig von der Lage der Nische in der jeweiligen Anlage. Im Schnitt werden für Einzelkammern 2.500 Euro fällig, für Doppelkammern mit zwei Urnen 4.500 Euro. Die übliche Preisspanne reicht von knapp 1.000 Euro bis 3.500 Euro für Einzelkammern und 1.400 bis 7.000 Euro für Doppelkammern. Mit diesen Beträgen ist häufig nur die Nutzung der Grabstelle abgegolten. Darüber hinaus fallen oft weitere Kosten an: für die Abdeckplatten der Urnennischen, deren Beschriftung, die eigentliche Beisetzung und die Verwaltung.

Die Nutzungsdauer der Grabstätten in den Urnenkirchen beträgt meist 20 Jahre - selten weniger - und kann in der Regel auch verlängert werden. Eine konfessionelle Bindung der Verstorbenen wird meist nicht vorausgesetzt. Die Kapazität der Urnenkirchen umfasst je nach Anbieter eine drei- oder vierstellige Zahl an Plätzen, einige Anlagen mussten in der Vergangenheit schon erweitert werden.
Quelle: Aeternitas